Die AGB der Rosenstadt Sangerhausen GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir erbitten mit Ihrer Buchung Ihr Vertrauen für die von uns vermittelten Angebote Dritter und unsere eigenen Angebote. Vertrauen setzt Kenntnis der beiderseitigen Rechte und Pflichten voraus. Da wir neben der bloßen Vermittlung von Leistungen Dritter, eigene touristische Leistungen und auch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen anbieten, finden Sie nachfolgend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich in einen Teil A für die Vermittlung von Leistungen Dritter und einen Teil B für unsere eigenen Angebote gliedern. Sie entnehmen, ob jeweils der Teil A oder der Teil B maßgeblich ist. Vermittelte Leistungen sind durch Nennung des Veranstalters gekennzeichnet, es gelten die Vermittlungsbedingungen (Teil A). Bei eigenen touristischen Leistungen ist die Rosenstadt Sangerhausen GmbH als Veranstalter benannt, es gelten die Bedingungen für eigene Veranstaltungen der Rosenstadt Sangerhausen GmbH.

Teil A

Vermittlungsbedingungen

1. Gegenstand und Vertragspartner
1.1 Vermittelte Leistungen sind durch Nennung des Veranstalters oder Anbieters gekennzeichnet. Der Vertrag über die vom Kunden ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter, nachfolgend Partner genannt, und dem Kunden. Die Rosenstadt ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt. 1.2 Die Dienste der Rosenstadt Sangerhausen GmbH beschränken sich auf die Vermittlung der vom Kunden ausgewählten touristischen Produkte oder Dienstleistungen und enden mit der Übersendung der erforderlichen Bestätigungsunterlagen zur erfolgreichen Vermittlung des Vertrages mit dem Partner.

2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Mit der Buchungsanfrage bietet der Kunde dem Partner den Abschluss eines Beherbergungsvertrages bzw. sonstigen Vertrages verbindlich an. Grundlagen sind aber allein die von der Rosenstadt Sangerhausen GmbH herausgegebenen Verzeichnisse mit den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Partners.
2.2 Die Buchungsanfrage kann per Post, per Fax, telefonisch, mündlich oder sonst elektronisch (z.B. via Internet) vorgenommen werden. Der für Dritte buchende Kunde steht für alle Vertragsverpflichtungen der in der Buchungsanfrage genannten natürlichen und juristischen Personen ein.
2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung bei dem Kunden zustande. Diese bedarf grundsätzlich keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Erfolgt die Buchungsanfrage elektronisch, wird dem Kunden unverzüglich der Zugang dieser Anfrage auf elektronischem Wege bestätigt.
2.4 Der rechtsverbindliche Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und den der Buchung zugrunde liegenden Unterlagen des Partners. Die Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der Partner und stellen somit keine eigene Zusicherung der Rosenstadt Sangerhausen GmbH gegenüber dem Kunden dar. Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH übernimmt keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen der Partner sowie der Qualität der vermittelten Leistungen.

3. Mängelhaftung
3.1 Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH steht aus dem Vermittlungsgeschäft für die sorgfältige Verarbeitung und Weiterleitung der Angebote der Partner sowie die Weiterleitung der Buchungen an die Partner ein. Ihre diesbezügliche Haftung bleibt jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es werden Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit des Kunden verletzt.
3.2 Dem Kunden obliegt es, auftretende Mängel und Störungen dem Partner vor Ort unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe zu bitten. Eine Mängelanzeige gegenüber der Rosenstadt Sangerhausen GmbH ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ersatzansprüche des Kunden ganz oder teilweise entfallen. Dies gilt vor allem bei Abschluss von Verträgen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der Schadensminderung mitzuwirken, insbesondere voraussehbare Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen der jeweiligen Partner und insbesondere deren Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen, die dem Kunden auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
3.3 Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH bittet im Interesse ihres Qualitätsmanagements um Informationen über Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit der von ihr vermittelten Leistung auftreten oder aufgetreten sind.

4. Stornierungsbedingungen bei der Vermittlung von Übernachtungen
Der Leistungsträger kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum Anreisetag in einem prozentualen Verhältnis zum reinen Übernachtungspreis bei Ferienwohnungen und –häusern bzw. zum Übernachtungspreis mit Frühstück bei Zimmern nach Maßgabe der Buchungsbestätigung pauschalieren. Die Stornierung ist erst nach schriftlicher Rückbestätigung gültig. Bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pauschalen, Hotels, Pensionen und Privatvermietern sind alle vermittelten Übernachtungsleistungen gleich gestellt. Bei Stornierung bis 11 Tage vor Anreise entfallen die Stornogebühren, ab 10 bis 3 Tage vor Anreise ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % und ab 2 Tage bis zur Anreise 80 % zu entrichten. Dem Leistungsträger bleibt die Geltendmachung geringerer Stornogebühren aus eigenen AGB vorbehalten.

5. Datenschutz / Anwendbares Recht
5.1 Der Kunde ist mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten für alle mit der Buchung in Zusammenhang stehenden Vorgänge einverstanden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird seitens der Rosenstadt Sangerhausen GmbH versichert. 5.2 Auf alle Vertragsverhältnisse zwischen der Rosenstadt Sangerhausen GmbH, Kunde und Partner findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Teil B

Bedingungen für eigene Veranstaltungen der Rosenstadt Sangerhausen GmbH

1. Anmeldung, Abschluss des Vertrages
1.1 Mit einer schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Kunde der Rosenstadt Sangerhausen GmbH den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass dem Kunden die Leistung und der Preis auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Kundenanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Rosenstadt Sangerhausen GmbH vor, an das die Rosenstadt Sangerhausen GmbH für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde dessen Annahme bestätigt.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Auftraggeber auch für alle in der Anmeldung genannten natürlichen und juristischen Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Auftraggeber wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Auftraggeber versichert, für die genannten natürlichen und juristischen Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für diese die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist die Rosenstadt Sangerhausen GmbH berechtigt, eine Anzahlung auf die vereinbarte Vergütung zu erheben, die auf den endgültigen Preis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10 % des Reisepreises pro Person, mindestens 25,- EUR. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig. Die Rechnung wird fällig wie im Einzelfall vereinbart. Zahlungen können nur in bar oder durch Überweisung vorgenommen werden, sie sind ohne Abzüge zahlbar.
2.2 Wird der vereinbarte Preis zu den genannten Zeiten nicht bezahlt und ist er auch nicht bei Beginn der Leistung bezahlt, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH kann dann Ersatz für die entstandenen Aufwendungen fordern.

3. Leistungen / Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Rosenstadt Sangerhausen GmbH sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen ausdrücklichen Bestätigung durch die Rosenstadt Sangerhausen GmbH. Bedingungen der Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Rosenstadt Sangerhausen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und für den Kunden nicht unzumutbar sind.
3.3 Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Rosenstadt Sangerhausen GmbH eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Gebühren zurückzutreten.

4. Preisänderungen
4.1 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reise-/Leistungstermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für die Rosenstadt Sangerhausen GmbH nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des vereinbarten Preises hat die Rosenstadt Sangerhausen GmbH den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Antritt der Reise/Leistung sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Leistung/Reise zu verlangen, wenn die Rosenstadt Sangerhausen GmbH in der Lage ist, eine solche Leistung/Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Änderung der Leistung
5.1 Vor Beginn der Leistung können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem er bei der Rosenstadt Sangerhausen GmbH eingeht. Die Beweispflicht liegt beim Kunden.
5.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden steht der Rosenstadt Sangerhausen GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Leistungen oder Reiseleistungen eine pauschale Entschädigung nach folgenden Staffeln zu:
5.2.1 Pauschalreisen mit Übernachtung bis 45 Tage vor Leistungsbeginn: 10 % des Gesamtpreises ab 44 bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 35 % des Gesamtpreises ab 29 bis 22 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises ab 21 bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 70 % des Gesamtpreises ab 14 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80% des Gesamtpreises ab 6 bis 2 Tage vor Leistungsbeginn: 90% des Gesamtpreises ab 1 Tag bis einschl. Leistungstag: 95 % des Gesamtpreises
5.2.2 Pauschalreisen ohne Übernachtung / sonstige Leistungen bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 5 % des Gesamtpreises ab 29 bis 21 Tage vor Leistungsbeginn: 10 % des Gesamtpreises ab 20 bis 11 Tage vor Leistungsbeginn: 40 % des Gesamtpreises ab 10 bis 3 Tage vor Leistungsbeginn: 60 % des Gesamtpreises ab 2 Tage bis einschl. Leistungstag: 80 % des Gesamtpreises
5.3 In jedem Fall des Rücktritts ist es dem Kunden gestattet, nachzuweisen, dass der Rosenstadt Sangerhausen GmbH tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entsprechend vorstehender Regelung entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5.4 Der Rosenstadt Sangerhausen GmbH ist es gestattet, im Einzelfall einen höheren Schaden als die vorgenannten Pauschalsätze zu berechnen, wenn der konkrete Schaden die Pauschalsätze überschreitet. Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH macht bei beauftragten Leistungen aus dem Veranstaltungs-, Tagungs- und Seminarbereich regelmäßig von der Möglichkeit zur konkreten Schadensberechnung Gebrauch.

6. Umbuchungen / Rückgabe von Veranstaltungskarten
6.1 Im Falle von Pauschalreisen ist bei einem Wechsel in der Person des Kunden (Namensänderung) die Rosenstadt Sangerhausen GmbH, soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, berechtigt, pro Person eine Kostenpauschale für den Aufwand (Änderung von Hotelgutscheinen etc.) von EUR 10,00 pro Person zu berechnen.

7. Rücktritt und Kündigung durch die Rosenstadt Sangerhausen GmbH Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH kann den Vertrag wie folgt kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung des Auftrages, ungeachtet einer Abmahnung der Rosenstadt Sangerhausen GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Rosenstadt Sangerhausen GmbH, so behält sie Anspruch auf den Preis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beiträge.
7.2 Bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für den entsprechenden Vertrag auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die Rosenstadt Sangerhausen GmbH verpflichtet den Kunden sofort nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Leistung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Preis unverzüglich zurück. Ein Rücktrittsrecht der Rosenstadt Sangerhausen GmbH besteht jedoch nur, wenn sie die zu diesem Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist. Wird die Leistung aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den gezahlten Preis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der Rosenstadt Sangerhausen GmbH keinen Gebrauch macht.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Vertrag, infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Rosenstadt Sangerhausen GmbH als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Rosenstadt Sangerhausen GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Leistungen noch zu erbringenden Verpflichtungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückbefördern zu lassen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Gewährleistung
9.1 Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH steht für die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen/Prospekten und unter der Adresse www.sangerhausen-tourist.de angegebenen Leistungen und Reisedienstleistungen ein, sofern die Rosenstadt Sangerhausen GmbH nicht vor Vertragsabschluss oder nach Maßgabe von Ziff. 3 eine Änderung von Katalog-/Prospektangaben erklärt hat. Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH haftet nicht für Angaben in Orts- und Hotelprospekten, soweit sie darauf nicht ausdrücklich Bezug nimmt.
9.2 Sind die Reiseleistungen oder sonstige Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels oder sonstigen Mangels bzw. der Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung.
9.3 Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber der Rosenstadt Sangerhausen GmbH oder einem benannten Repräsentanten anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen oder sonstigen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber der Rosenstadt Sangerhausen GmbH unzumutbar machen.
9.4 Wird die Reise oder sonstige Leistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht (bei Reiseverträgen gemäß § 651 e BGB) nur dann zu, wenn dieser der Rosenstadt Sangerhausen GmbH (bzw. dem benannten Repräsentanten) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder von der Rosenstadt Sangerhausen GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Dies gilt bei Reiseverträgen entsprechend, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Rosenstadt Sangerhausen GmbH erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist.
9.5 Im Falle berechtigter Kündigung kann die Rosenstadt Sangerhausen GmbH für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Leistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben. Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung im Vertrag mit umfasst, so hat die Rosenstadt Sangerhausen GmbH auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
9.6 Beruht der Mangel auf einem Umstand, den die Rosenstadt Sangerhausen GmbH zu vertreten hat, so kann der Kunde auch Schadenersatz verlangen.

10. Haftungsbeschränkungen
Die Haftung der Rosenstadt Sangerhausen GmbH ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Insbesondere bei Gästeführerleistungen ist die Haftung für Nicht- oder Schlechtleistung ausgeschlossen. Die Rosenstadt Sangerhausen GmbH haftet auch nicht für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vermittelten Leistungsträger. Sollte sich eine Haftung ergeben, haftet die Rosenstadt Sangerhausen GmbH in der Höhe, Art und Weise, wie sich das Haftungsverhältnis zwischen der Rosenstadt Sangerhausen GmbH und dem die Fremdleistung anbietenden Partner darstellen. Die Ansprüche werden erst dann befriedigt, wenn der die Störung verursachende Fremdleistungspartner seinen Haftungsverpflichtungen nachgekommen ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Rosenstadt Sangerhausen GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung
11.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Rosenstadt Sangerhausen GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Rosenstadt Sangerhausen GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Rosenstadt Sangerhausen GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Rosenstadt Sangerhausen GmbH beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

12. Sonstiges
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Rosenstadt Sangerhausen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Parteien.
12.2 Bei Durchführung von Veranstaltungen sind die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie die Wahrung der Rechte Dritter Grundvoraussetzung. Die Zuständigkeit für Anmeldungen aller mit der Durchführung des Auftrages zusammenhängenden Genehmigungen liegen beim Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Stand: März 2010