Beitragsordnung des Tourismusverbandes Sangerhausen – Südharz e.V.
§ 1 Höhe der Beiträge
1. Es sind folgende Jahresbeiträge zu entrichten:
a) Privatpersonen und Vermieter mit bis zu 10 Betten 30,00 €
b) Vereine,Kultureinrichtungen,Geschäfte 60,00 €
c) Pensionen, Hotels, Gaststätten mit bis zu 50 Plätzen/Betten 150,00 €
d) Hotels und Gaststätten mit mehr als 50 Plätzen,
Firmen, Sparkassen und Banken 200,00 €
e) Städte und Gemeinden 500,00 €
2. Auf Antrag kann der Vorstand Beiträge ermäßigen.
3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 2 Zahlungsfristen
1. Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. März eines jeden Jahres zu entrichten.
2. Neue Mitglieder zahlen für die Zeit vom Eintritt bis zum Jahresende einen anteiligen Jahresbeitrag. Dieser ist innerhalb von drei Wochen nach der Aufnahme zu entrichten.
§ 3 Zahlungsarten
1. Der Beitrag kann gezahlt werden durch:
a) Lastschriftverfahren
b) Überweisung auf das Konto des Fremdenverkehrsvereins
c) Einsendung eines Verrechnungsschecks
d) Bareinzahlung
Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 08.12.2003 in Kraft, gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 01.10.2001 außer Kraft.